Der LEI-Code spielt eine zentrale Rolle in Europas neuer European Business Wallet – einem harmonisierten digitalen Identitätsinstrument für EU-Unternehmen. Die Europäische Union gestaltet neu, wie Unternehmen ihre Identität nachweisen, Dokumente unterzeichnen und grenzüberschreitend mit Behörden interagieren. Der LEI (Legal Entity Identifier, ein eindeutiger globaler Identifikator für juristische Personen) ist entscheidend, damit das in der Praxis funktioniert.
Was ist die European Business Wallet?
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die EBW-Verordnung im November 2025 (COM(2025) 838) veröffentlicht. Das Ziel ist klar: den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren und grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU schneller und einfacher machen.
Mit einer EBW kann ein Unternehmen die folgenden Handlungen digital durchführen – mit voller Rechtswirkung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten:
- Die eigene Identität verifizieren und Gegenpartei-Daten in Echtzeit prüfen
- Verifizierte Dokumente wie Lizenzen, Genehmigungen und Zertifikate erstellen, speichern und teilen
- Dokumente elektronisch signieren und mit einem Zeitstempel versehen
- Vollmachten erteilen, damit andere im Namen des Unternehmens handeln können
- Über einen sicheren Kanal mit anderen Unternehmen und Behörden kommunizieren
Behörden müssen EBW-basierte Identitäten gesetzlich akzeptieren. Unternehmen entscheiden jedoch selbst, ob sie die Wallet nutzen. Der EU-weite Rollout soll voraussichtlich ab 2028 beginnen.
Wo passt der LEI-Code in die European Business Wallet?
Der Verordnungsentwurf zur EBW nennt den LEI-Code als eines der Attribute, die ein Unternehmen in der Wallet speichern kann – neben USt-IdNr., der EUID (European Unique Identifier, ein EU-weiter Identifikator, der Unternehmen in nationalen Unternehmensregistern zugewiesen wird) und anderen verifizierten Daten.
GLEIF (Global Legal Entity Identifier Foundation, die internationale Organisation, die das globale LEI-System beaufsichtigt) hat aktiv empfohlen, dass die Mitgliedstaaten den LEI zu einem verpflichtenden Wallet-Attribut machen – nicht zu einem optionalen. Der Grund ist praktisch: Ohne den LEI kann die EBW Unternehmen, die im Finanzdienstleistungsbereich tätig sind, nicht vollständig bedienen. Der LEI verbindet Compliance-Anforderungen aus Onboarding, Zahlungen, Kapitalmärkten, Transaktionsmeldungen und Geldwäschebekämpfung zu einem einzigen vertrauenswürdigen Identifikator – nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit.
Darüber hinaus öffnet die Einbettung des LEI in die EBW die Tür zum vLEI (verifiable Legal Entity Identifier, eine kryptografisch verifizierbare Version des LEI). Das ermöglicht eine automatisierte Identitätsprüfung mit hoher Sicherheit – besonders relevant für digitale Vermögenswerte, Lieferketten-Ökosysteme und automatisierte B2B-Transaktionen (Business-to-Business).
EUID und LEI: Unterschiedliche Identifikatoren, unterschiedlicher Geltungsbereich
Die EBW nutzt die EUID als primären Identifikator. Die EUID funktioniert jedoch nur innerhalb der EU. Der LEI hingegen ist ein globaler Standard, den Regulierungsbehörden und Behörden weltweit anerkennen.
Ein Unternehmen, das nur innerhalb der EU tätig ist, kann sich auf die EUID verlassen. Ein Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungen tätigt, an Kapitalmärkten handelt oder Verträge außerhalb der EU abschließt, benötigt den LEI. DORA (Digital Operational Resilience Act, der digitale Resilienzrahmen der EU für Finanzunternehmen) zeigt bereits, wie beide Identifikatoren nebeneinander funktionieren: EU-basierte IKT-Anbieter können die EUID nutzen, während Anbieter außerhalb der EU einen LEI halten müssen.
Kurz gesagt: Die beiden Identifikatoren konkurrieren nicht. Sie ergänzen sich.
Warum der LEI jetzt wichtig ist – nicht erst, wenn die EBW kommt
Die EBW nimmt als Verordnung noch Gestalt an. Der LEI-Code hat jedoch bereits heute in mehreren regulatorischen Rahmenwerken rechtliches Gewicht.
Wenn Ihr Unternehmen Wertpapiere handelt, verlangt MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive, der EU-Rahmen für Wertpapierhandel und Investmentdienstleistungen) einen gültigen LEI – ohne ihn dürfen Wertpapierfirmen den Handel nicht ausführen. Unter EMIR (European Market Infrastructure Regulation, der EU-Rahmen für Derivatemärkte) müssen Unternehmen Derivatetransaktionen unter Verwendung eines LEI melden. DORA verlangt von Finanzinstituten, ihre IKT-Dienstleister mit einem LEI zu identifizieren. Der AML-Rahmen (Anti-Money Laundering, der regulatorische Rahmen zur Verhinderung von Finanzkriminalität) nutzt den LEI als Teil der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden. Darüber hinaus unterstützt der Zahlungsnachrichtenstandard ISO 20022 die Einbindung des LEI in grenzüberschreitende Zahlungsnachrichten.
Damit ist die Vorbereitung auf die EBW durch die Registrierung eines LEI kein zusätzlicher Schritt. In vielen Branchen ist es bereits eine Anforderung.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Europas Infrastruktur für Unternehmensidentitäten wird digital. Die EBW wird einen neuen Standard dafür schaffen, wie Unternehmen sich identifizieren, Dokumente teilen und Transaktionen innerhalb der EU durchführen.
Unternehmen, die bereits einen aktiven LEI-Code haben, sind einen Schritt voraus. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten und der LEI wird nahezu sofort ausgestellt.
Registrieren Sie Ihren LEI-Code noch heute und seien Sie bereit für die Zukunft der europäischen digitalen Unternehmensidentität.