LEI System

AGB

1. Vertragspartner

LEI System OÜ, eine nach estnischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft, ist der Vertragspartner, der die Dienstleistungen unter der Marke LEI System erbringt. Sofern im Wohnsitzland des Kunden keine lokale Niederlassung von LEI System besteht, fungiert LEI System OÜ (LEI-Nummer 984500908J38713A7650) als Standard-Vertragspartei. LEI System agiert als LEI-Registrierungsagent und arbeitet mit der offiziell akkreditierten Local Operating Unit (LOU), Ubisecure Oy (handelnd als RapidLEI), zusammen, welche die LEI: 529900T8BM49AURSDO55 innehat.

2. Beantragung und Verwaltung von LEIs

2.1. Der Kunde kann die Vergabe, Verlängerung oder Übertragung einer Legal Entity Identifier beantragen, indem er das entsprechende Online-Formular ausfüllt und die Zahlung über eine akzeptierte Methode wie Kreditkarte oder PayPal abschließt.

2.2. Mit der Antragstellung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, dass alle angegebenen Daten korrekt sind. Der Antragsteller versichert, zur Vertretung der betreffenden juristischen Person berechtigt zu sein. Bestimmte Kontaktdaten können zur Validierung an die LOU weitergegeben werden.

2.3. Der Kunde ermächtigt LEI System, in seinem Namen den Geschäftsbedingungen der LOU (z. B. von RapidLEI) zuzustimmen. Alle LOU-Vereinbarungen basieren auf den GLEIF-Richtlinien und sind inhaltlich vergleichbar. Die Nutzungsbedingungen von RapidLEI finden sich beispielsweise unter https://rapidlei.com/documents/global-lei-system-terms/.

2.4. LEI System erhält die Befugnis, im Namen der juristischen Person des Kunden in Angelegenheiten rund um die LEI zu handeln, einschließlich Vergabe, jährlicher Verlängerung und Übertragung.

2.5. Wird eine LEI von einem anderen Anbieter zu LEI System übertragen, kann ein Wechsel der LOU erforderlich sein. Die Übertragung muss vor oder gleichzeitig mit der Verlängerung erfolgen.

2.6. LEIs, die von LEI System verwaltet werden, können bis zu 60 Tage vor Ablaufdatum verlängert werden. Bei vorzeitiger Verlängerung im Rahmen einer Übertragung von einem anderen Dienstleister kann sich die Gültigkeitsdauer verkürzen.

2.7. Die Bearbeitung beginnt, sobald sowohl der Antrag als auch die Zahlung eingegangen sind.

2.8. LEI System kann Unterlagen anfordern, die die Vertretungsbefugnis des Antragstellers bestätigen, unter anderem eine Vollmacht.

2.8.1. Vollmachten dürfen ausschließlich von Personen unterzeichnet werden, die offiziell zur Vertretung der juristischen Person berechtigt sind. Die Vortäuschung oder falsche Darstellung einer Unterschriftsberechtigung ist streng untersagt.

2.8.2. Vor der Vergabe oder Verlängerung einer LEI übermittelt LEI System in Zusammenarbeit mit der LOU eine Datenabfrage an das offizielle Register der jeweiligen, von GLEIF anerkannten Jurisdiktion. Die daraus gewonnenen Daten werden dem Kunden zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt.

2.8.3. Der Kunde hat das Recht, die aus dem Register abgerufenen Daten zu bestätigen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung muss der Kunde eine Begründung liefern und seine Daten mit dem offiziellen Register der betreffenden Jurisdiktion abgleichen, bevor die LEI vergeben oder verlängert werden kann.

2.8.4. Stimmen die aus dem Register abgerufenen Daten mit den vom Kunden im Antrag angegebenen Daten überein, kann LEI System nach eigenem Ermessen die Daten im Namen des Kunden bestätigen. LEI System ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

2.9. Zu Verifizierungszwecken können weitere Unterlagen angefordert werden, darunter:

2.10. Gehört das Unternehmen einer Muttergesellschaft an, die konsolidierte Jahresabschlüsse erstellt, müssen Level-2-Daten (Muttergesellschaftsdaten) angegeben werden. Ist eine Meldung nicht möglich, muss eine gültige Begründung vorgelegt werden.

2.10.1. LEI System kann Unterlagen zur Bestätigung des Konsolidierungsstatus anfordern.

2.11. Internationale Niederlassungen müssen die LEI der Hauptniederlassung angeben, welche den Status ISSUED (aktiv) aufweisen muss.

2.12. Unternehmen, die als Investment- oder Dachfonds eingestuft werden, können zur Offenlegung von Fondsbeziehungen aufgefordert werden, einschließlich Fondsmanager, Dachfondsstruktur und/oder Feeder-Master-Beziehungen.

2.12.1. Zur Untermauerung solcher Beziehungen können entsprechende Unterlagen angefordert werden.

2.12.2. Für jede referenzierte verbundene Einheit muss eine LEI angegeben werden.

2.13. Die meisten LEI-Registrierungen werden innerhalb von 1–3 Stunden abgeschlossen. Anträge mit Mutter- oder Fondsbeziehungen können jedoch bis zu 48 Stunden benötigen. LEI-Verlängerungen und -Übertragungen können bis zu 7 Tage dauern. Unvollständige oder fehlerhafte Daten können zu Verzögerungen führen.

2.14. Nach erfolgreichem Abschluss des Antrags werden eine Bestätigung und eine Rechnung an die im Checkout angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

2.15. Anträge werden mit Übermittlung und Zahlung verbindlich und unwiderruflich. Dies gilt sowohl für Erstregistrierungen als auch für Verlängerungen und Übertragungen.

2.16. Legt der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht vor, können LEI System und die Partner-LOU auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen fortfahren. LEIs, die aufgrund fehlender Daten nicht bearbeitet werden können, werden nicht erstattet, und es wird keine Haftung für daraus entstehende Folgen übernommen.

2.17. Nach Vergabe werden die LEI und die zugehörigen Referenzdaten auf den Websites von GLEIF und LEI System öffentlich zugänglich. LEIs sind dauerhaft und können nicht neu vergeben oder gelöscht werden.

2.18. LEI System informiert den Kunden 60 Tage vor dem geplanten Verlängerungsdatum per E-Mail.

3. Mehrjahrespläne und automatische Verlängerungen

3.1. Kunden können ihre LEI-Verlängerungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren im Voraus bezahlen.

3.2. Trotz Mehrjahresvorauszahlung werden die LEI-Daten weiterhin jährlich gemäß den Vorgaben von GLEIF aktualisiert. Das offizielle „nächste Verlängerungsdatum“ basiert auf einem 365-Tage-Zyklus ab der letzten bestätigten Verlängerung.

3.3. Wird eine LEI, die unter einen Mehrjahresvertrag fällt, zu einem anderen Dienstleister übertragen, gilt der Vertrag mit LEI System als beendet, und es erfolgt keine Rückerstattung.

3.4. Kunden können die automatische Verlängerung aktivieren. Eine Vorabbenachrichtigung wird 60 Tage vor Ablaufdatum an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde hat ab Erhalt der Benachrichtigung fünf Kalendertage Zeit, um zu kündigen oder seine Angaben zu ändern. Erfolgt keine Kündigung, wird die Zahlung über die ursprünglich angegebene Zahlungsmethode abgewickelt. Sobald die Verlängerung begonnen hat, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden.

3.5. LEI System behält sich das Recht vor, Referenzdaten anhand von Registerquellen zu aktualisieren.

3.5.1. Sind offizielle Register nicht zugänglich, können vorhandene Referenzdaten für die Verlängerung verwendet werden.

3.5.2. Schlägt die Verifizierung fehl, können Mutter- oder Fondsbeziehungen als nicht öffentlich gekennzeichnet werden.

3.5.3. Die Kunden sind dafür verantwortlich, LEI System über Änderungen zu informieren, die nicht durch Register erfasst werden.

3.5.4. LEI System kann zusätzliche Unterlagen anfordern, darunter aktualisierte Finanzdaten, neue Vollmachtsschreiben oder Ausnahmeerklärungen.

3.5.5. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 60 Tagen bereitgestellt, kann die LEI möglicherweise nicht verlängert werden, und der Servicevertrag kann beendet werden.

4. LEI-Zertifikat & Badges

4.1. LEI System bietet folgende digitale Identitätsprodukte an, die bei der Bestellung im Checkout hinzugefügt oder nachträglich über die Seite mit den LEI-Bestelldetails angefordert werden können:

4.2. Alle oben genannten Produkte werden digital bereitgestellt. LEI System versendet keine physischen Zertifikate per Post.

5. Servicegebühren und Besteuerung

5.1. Die Preise für LEI-bezogene Dienstleistungen wie Registrierung, Verlängerung und Übertragung werden auf der Website von LEI System veröffentlicht und enthalten anfallende GLEIF-Zuschläge. Die Gebühren für die Beantragung, Übertragung oder Verlängerung einer LEI finden Sie auf unseren Preisseiten.

5.2. Umsatzsteuerbehandlung:

5.3. Automatische Verlängerungen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Preise berechnet.

6. Rückerstattungen und Stornierungen

6.1. Anträge auf Rückerstattung sind an support@leisystem.com zu richten und werden innerhalb von 7 Werktagen geprüft.

6.2. Genehmigte Rückerstattungen werden über die ursprüngliche Zahlungsmethode abgewickelt und können je nach Zahlungsdienstleister und Bankinstitut bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen, bis sie auf dem Konto des Kunden eingehen.

6.3. Mit Übermittlung einer Bestellung werden automatisierte Arbeitsabläufe und Bearbeitungsvorgänge unverzüglich eingeleitet. LEI-Registrierung, -Verlängerung und -Übertragung erfordern die Zusammenarbeit mehrerer Organisationen und Fachkräfte, einschließlich Datenerfassung, Verifizierung, Validierung und Bearbeitung in Zusammenarbeit mit der akkreditierten LOU (RapidLEI). Die Bearbeitung einer Stornierung und Rückerstattung erfordert zudem separaten Verwaltungsaufwand, einschließlich Buchungen und Ausstellung von Gutschriften. Daher fällt für alle Rückerstattungen eine Bearbeitungsgebühr von 40 € an, die vom zu erstattenden Betrag abgezogen wird.

6.3.1. Die Bearbeitungsgebühr von 40 € gilt auch, wenn eine LEI aufgrund von Umständen, die den Antragsteller oder die juristische Person betreffen, nicht vergeben, verlängert oder übertragen werden kann. Dies umfasst unter anderem Fälle, in denen die juristische Person nicht in einem von GLEIF für die LEI-Vergabe anerkannten offiziellen nationalen Register eingetragen ist, in denen ihre Registrierung, ihr Rechtsstatus oder ihre Lizenz nicht über ein solches Register oder die zuständige nationale Behörde verifiziert werden kann, oder in denen die juristische Person anderweitig nicht die für die LEI-Vergabe geltenden Anforderungen erfüllt.

Die Bearbeitungsgebühr gilt außerdem, wenn der Kunde die von ihm angeforderten Informationen und Unterlagen zwar bereitgestellt hat, diese jedoch unzureichend sind oder für die Zwecke der LEI-Verifizierung und -Validierung nicht akzeptiert werden können. Die Gebühr deckt den administrativen, verifizierungs- und validierungsbezogenen sowie den LOU-bezogenen Arbeitsaufwand ab, der bereits erbracht wurde, bevor feststeht, dass die LEI nicht vergeben, verlängert oder übertragen werden kann.

6.3.2. Für LEI-Anträge in bestimmten Jurisdiktionen kann die LOU (Local Operating Unit) zusätzliche jurisdiktionsspezifische Zuschläge erheben, um verpflichtende Register- oder Datenabrufgebühren der örtlichen Behörden zu decken. Sofern zutreffend, werden diese Zuschläge vor der Zahlung im Checkout angezeigt. Sie werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet und sind nach Einleitung des jeweiligen Register- oder Datenabrufprozesses nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob die LEI letztlich vergeben wird.

6.4. In folgenden Fällen sind keine Rückerstattungen möglich:

6.5. Sämtliche Rückerstattungs- und Stornierungsvorgänge unterliegen dem geltenden GLEIF Registration Agent Governance Framework sowie allen verbindlichen Anforderungen, die für die Vergabe, Verlängerung oder Übertragung von LEIs gelten.

7. Drittanbieterdienste und Marketingpartner

7.1. LEI System kann bestimmte Supportdienstleistungen an spezialisierte Drittanbieter auslagern. Dies kann umfassen:

7.2. Diese Anbieter dürfen nur im erforderlichen Umfang und unter Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen auf Kundendaten zugreifen, um ihre Dienstleistungen zu erbringen.

7.3. Kontaktdaten (Firmenname, Vertreter, E-Mail usw.) können an ausgewählte Marketingpartner weitergegeben werden, die für den Kunden relevante Dienstleistungen anbieten.

7.4. Drittanbieter können Kunden direkt bezüglich ihrer Dienstleistungen kontaktieren, sofern diese mit den Tätigkeiten von LEI System in Zusammenhang stehen.

7.5. Alle Vereinbarungen mit Drittanbietern unterliegen Datenschutzstandards, die den von LEI System festgelegten Standards entsprechen oder diese übertreffen.

7.6. Durch die Nutzung der Dienstleistungen von LEI System stimmt der Kunde den oben genannten Regelungen zu.

8. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

8.1. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für alle Handlungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der LEI seiner juristischen Person.

8.2. LEI System übernimmt keine Verantwortung für finanzielle oder regulatorische Folgen, die sich aus Verzögerungen oder Fehlern bei der LEI-Bearbeitung ergeben.

8.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden. Die jeweils aktuelle Version ist stets auf leisystem.com verfügbar.

8.4. Diese Vereinbarung sowie sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen dem Recht der Republik Estland und sind entsprechend auszulegen. Für die Beilegung solcher Streitigkeiten oder Ansprüche sind ausschließlich die Gerichte der Republik Estland zuständig.

Wählen Sie Ihren Standort